W&P Kommentar
München, 24.07.2018

R.I.P. – Notfallmanagement in Familienunternehmen

Kommentar von Gustl F. Thum, Experte für Familienunternehmen
Gustl F. Thum
Experte für Familienunternehmen 

Und dann kommt er oder sie plötzlich, für alle überraschend und für die meisten unvorstellbar, nicht mehr zurück. Tragische Schicksalsfälle von schwer erkrankten, verschwundenen oder plötzlich verstorbenen Unternehmenslenkern machen auch vor Familienunternehmen nicht Halt - prominente Fälle aus den Häusern Dussmann, Diehl und zuletzt Tengelmann zeigen das auf erschütternde Weise.

Angesichts der spezifischen Herausforderungen bei der Führung von Familienunternehmen geht es oftmals um weit mehr als nur die erbrechtlichen Verfügungen eines Testaments, das das Nötigste regelt:

  • War die Strategie intuitive Stärke des ehemaligen Unternehmenslenkers verbindlich und transparent für alle niedergeschrieben?
  • Ist die künftige Rolle vorhandener Nachkommen und Verantwortlichkeiten definiert oder zeichnet sich ein Macht- und Führungsvakuum ab?
  • Wie soll das Unternehmen mit den künftigen markt-, wettbewerbs- und technologieseitigen Herausforderungen umgehen?
  • Kurzum: Ist das Haus für diesen Notfall bestellt?

Über ein „klassisches“ Notfallmanagement, das bei Störungen wie Stromausfällen, Hackerangriffen bis hin zu Brandunfällen Prozesse und Verantwortlichkeiten definiert, verfügen noch die meisten Unternehmen. Doch nur wenige Familienunternehmen sind für die existenziellen Störungen kritischer Geschäftsprozesse durch eine akuten „Totalausfall des Unternehmenslenkers“ gerüstet.

Wie bestelle ich das Haus für den Notfall?
Wie bei allen anderen Notfällen auch, sind im Rahmen einer sog. Business Impact Analyse all diejenigen kritischen Strukturen und Prozesse zu identifizieren und zu bewerten, die von einem plötzlichen Ausfall des Unternehmenslenkers betroffen und die für die Fortführung des Geschäftsbetriebes erforderlich sind. Für ein planvolles und vorbereitetes Handeln am „Tag danach“ gilt: Unternehmerische Grundsätze und organisatorische Strukturen, Prozesse und Spielregeln festlegen und für einen definierten Kreis am möglichen Tag x in einen „Notfallkoffer“ packen. Auf Basis definierter Notfall-Varianten beinhaltet dieser sowohl relevante Entscheidungsdokumente für das Unternehmen (Organigramm, Testament hinsichtlich Anteilsübertrag, Vollmachten, Liste der Ansprechpartner, etc.) als auch für die Familie (Testament, Betreuungs- und Patientenverfügung, Ehevertrag, etc.). Idealerweise wird hier bereits ein „Kriseninterventionsteam“ mit Aufgaben, Zuständigkeiten und klaren Kommunikationsprozessen festgelegt, wie z.B. die Ausstattung des Beirats mit Zusatzkompetenzen.

Fazit
Was bleibt? Die Trauer um den Schicksalsschlag. Was hat man gewonnen? Ein Gefühl der Sicherheit, das Haus auch für diesen Fall bestellt zu haben: Statt einer ungewissen Zukunft, eine vorgezeichnete Wegstrecke mit klaren Regeln und Handlungsempfehlungen, die auch ohne die prägende und lenkende Hand des vormaligen Unternehmenslenkers den Weg gangbarer macht.
 
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Stephanie Meske
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