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Deutlich wurde: Wer sich an den 10 Regeln zur wetterfesten Finanzierung orientiert, kann ungewissen Konjunkturaussichten im Sinne einer „Krisenprophylaxe“ begegnen. Dazu gehört u.a., dass CFOs ihr Finanziererumfeld kritischer als bisher unter die Lupe nehmen, nachfrageinduzierte Schwankungen und deren Auswirkung auf die Finanzierung früher antizipieren, rechtzeitig Alternativen für endfällige Finanzierungen suchen, „Cocktail-Finanzierungen“ auf den Prüfstand stellen und Finanzierungen langfristig sichern, indem Verlängerungsoptionen in Anspruch genommen oder Konsortialkredite mit maximaler Laufzeit über den aktuellen Konjunkturzyklus hinaus gesichert werden.
Ein Baustein des internationalen Wachstums kann zudem CrossBorder Factoring sein. Factoring generell gilt als einer stabilsten Finanzierungsart. Wenn die Regulatorik und das Rating zuschlägt und Banken nicht mehr finanzieren können, eröffnen DebtFonds Finanzierungsperspektiven zur Überbrückung oder auch bei der Auseinandersetzung der Gesellschafter. Doch was tun, wenn der Lieferant oder Kunde in die Insolvenz geht? Wie reagiert man auf Krisensignale, was muss man einfordern und wie kann man sich selbst schützen? Neben der Aktualisierung der Eigentumsvorbehaltsregelungen zur Sicherung der eigenen Rechte, sollte man kontinuierlich das Zahlungsverhalten als Kunde oder Lieferant im Auge haben. Für Zusammenarbeit mit einem Kreditversicherer ist Transparenz und frühzeitige Information die Basis. Wenn es zur Insolvenz in der Lieferkette kommt, kann man dann bei größeren Fällen davon ausgehen, dass das Unternehmen weitergeführt wird.
Klar ist: Der Umbruch steht noch bevor. Hier wird es Gewinner und Verlierer geben, insbesondere aber werden die Lieferketten gestört. Man muss sich jetzt als verantwortungsvoller Finanzchef auf alle Szenarien vorbereiten und die Finanzierung wetterfest machen.