Im Rahmen des digitalen W&P Executive Dialogs in Kooperation mit BCLP und Elvinger Hoss Prussen stand die Frage im Mittelpunkt, wie sich die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen in Luxemburg und Deutschland auf Restrukturierungen, Insolvenzantragslogiken und Sicherheitenstrukturen auswirken. Im Fokus: Handlungsoptionen sich für Banken, Investoren und Unternehmen in grenzüberschreitenden Finanzierungs- und Immobilienstrukturen.
„Grenzüberschreitende Finanzierungsstrukturen sind heute Standard. Es ist also entscheidend, Restrukturierungsinstrumente nicht isoliert, sondern im Zusammenspiel zu denken,“ so einleitende Volker Riedel, Managing Partner W&P. Die unterschiedliche Ausgestaltung der Insolvenzsysteme beider Länder adressierten Christian Spatz, Rechtsanwalt bei BCLP und Michel Nickels, Partner bei Elvinger Hoss Prussen in ihrem fachlichen Einstieg. Im Zentrum standen unter anderem Insolvenzeröffnungsgründe: Während Luxemburg kumulativ auf Zahlungsunfähigkeit und Kreditunwürdigkeit abstellt, kennt das deutsche Recht zusätzlich den zentralen Eröffnungsgrund der bilanziellen Überschuldung. Daraus ergeben sich unterschiedliche zeitliche Eintrittspunkte für Restrukturierungsmaßnahmen.
Moderiert von W&P Partner Christian Groschupp diskutierten im anschließenden Fokustalk Christian Spatz, Michel Nickels und Nicolas Steichen, Partner bei Elvinger Hoss Prussen, die praktischen Unterschiede und strategischen Implikationen beider Systeme, die sich unmittelbar auf die Durchsetzbarkeit von Restrukturierungslösungen auswirken. Deutlich wurde: Eine klare Trennung zwischen operativer und finanzieller Restrukturierung ist in beiden Ländern erforderlich und die Qualität der Vorbereitung entscheidet maßgeblich über Geschwindigkeit und Erfolg des Verfahrens . „StaRUG-Verfahren können sehr schnell umgesetzt werden – wenn die konzeptionelle Grundlage stimmt,“ so Groschupp.
Nicolas Steichen zeigte die Stärken des luxemburgischen Sicherheitenregimes, das auf Finanzgarantieverträgen basiert und weit gefasste Sicherheitenkategorien umfasst. Besonders relevant ist die Flexibilität bei der Verwertung: Verwertungsereignisse können vertraglich definiert werden, eine private Durchsetzung ist ohne gerichtliche Beteiligung möglich. Gläubiger können zudem über Stimm- und Informationsrechte aktiv Einfluss auf Restrukturierungen nehmen. Michel Nickels erläuterte das luxemburgische Reorganisationsverfahren, das seit 2023 in Kraft ist und eine Restrukturierung unter gerichtlicher Aufsicht ermöglicht. Zentrales Eintrittskriterium ist die Gefährdung des Unternehmens – unabhängig davon, ob bereits Insolvenzkriterien erfüllt sind. Damit eröffnet das Verfahren einen deutlich erweiterten Handlungsspielraum, auch in fortgeschrittenen Krisensituationen.
Die abschließende Werkstatt-Diskussion zu Fragen rund um Gläubigerrechte, Zwangsversteigerung und Besonderheiten bei Immobiliengesellschaften machte deutlich: Grenzüberschreitende Restrukturierungen erfordern ein tiefes Verständnis der jeweiligen rechtlichen Instrumente sowie ihrer praktischen Anwendung. Entscheidend ist dabei nicht nur die Wahl des geeigneten Verfahrens, sondern insbesondere dessen frühzeitige und strategisch durchdachte Anwendung im Zusammenspiel von rechtlicher, finanzieller und operativer Perspektive.