München, 04.12.2013
Seit 1516 dürfen in Deutschland zum Brauen von Bier allein Wasser, Hopfen, Malz und Hefe verwendet werden. Zum Jubiläum soll das Reinheitsgebot nun umfassend gewürdigt werden. Einen entsprechenden Antrag hatte der Deutsche Brauer-Bund bei der UNESCO und der Kultusministerkonferenz fristgerecht bis Ende November eingereicht.

Jürgen-Michael Gottinger, Branchenexperte bei W&P dazu:

"Roquefort, Parmaschinken, Mozartkugeln - wie auch das deutsche Bier unterliegen sie alle klaren Herstellungsvorgaben. Das entsprechende Reinheitsgebot der Bayern für die Biererzeugung aus dem Jahr 1516 mit vielen Vorläufern bis ins Hochmittelalter, stiftete die Identität für den deutschen, später auch internationalen, Biertrinker. Die Attraktivität des deutschen Bieres gründet sich auf diesem hierzulande strikt verfolgte Reinheitsgebot. Schützenswert? Ja! Denn beispielsweise haben die braustarken Tschechen das deutsche Reinheitsgebot kopiert, um ihre Absatzchancen zu verbessern. Sie maßen die Welt mit zweierlei Maß - mit und ohne Reinheitsgebot. Die Konsequenz der Deutschen bis hin zur Gesetzgebung im Kaiserreich und in der Bundesrepublik muss sich deshalb lohnen!

Die Deutschen besitzen ein gutes Recht auf ihr Weltkultur-Erbe zum Nutzen aller Biertrinker - weltweit."
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Bierbranche: Reinheitsgebot soll Weltkulturerbe werden - zu Recht?