München, 11.06.2026

Sanierungsgutachten sind für Banken ein zentrales Instrument zur Beurteilung der Krisenbewältigung ihrer Kreditnehmer. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Fortbestehensprognose, Dokumentation und Monitoring im Spannungsfeld von insolvenzrechtlicher Bewertung, Finanzierungsentscheidungen und praktischer Umsetzung. Im Executive Dialog „Praxisleitfaden Sanierungsgutachten“ diskutierten Wieselhuber & Partner (W&P) und GSK Stockmann die zentralen Zweifelsfragen der Überschuldungsprüfung, die Anforderungen an belastbare Fortbestehensprognosen sowie den Umgang mit Abweichungen im Sanierungsprozess.
 
Christian Groschupp, Partner bei W&P, sowie Andreas Dimmling und Dr. Mechtild-Maria Siebke (LL.M.), beide GSK Stockmann, führten in die insolvenzrechtlichen Grundlagen der Fortbestehensprognose und deren praktische Anwendung anhand einer Real Estate Case Study ein. 
Im Fokus stand insbesondere die Berücksichtigung von Gesellschafterzusagen als liquide Mittel, der Umgang mit strittigen Verbindlichkeiten sowie die praktische und rechtliche Durchführbarkeit von Immobilienveräußerungen. "Maßgeblich ist, dass keine tatsächliche oder rechtlichen Gegebenheiten dem Exit als Basis der positiven Fortbesetehensprognose entgegenstehen, wie beispielweise die fehlende Zustimmung von nachrangigen Grundschuldgläubigern oder Minderheitsgesellschaftern", so Groschupp.

Eva Ringelspacher, Mitglied der Geschäftsleitung bei W&P, griff im Anschluss die Frage auf, wie mit Abweichungen vom Sanierungspfad umzugehen ist und wann bestehende Konzepte angepasst werden müssen. Im Mittelpunkt stand die Übertragung des Sanierungsgutachtens in die operative Umsetzung sowie die kontinuierliche Überprüfung von Maßnahmen, Zeitplänen und finanziellen Effekten. „Die entscheidende Frage ist: Wie lange weiche ich vom Plan ab – liegen Verzögerungen noch im Rahmen des ursprünglichen Sanierungspfads oder müssen grundlegende Planungsannahmen in Frage gestellt werden?“, so Ringelspacher. Je nach Ausmaß reicht die Bandbreite von punktuellen Anpassungen bis hin zur Fortschreibung oder vollständigen Neuerstellung des Sanierungsgutachtens.

In der abschließenden Werkstattdiskussion wurde deutlich, dass Sanierungsgutachten heute weit mehr leisten müssen als die einmalige Erstellung eines Konzepts. Entscheidend sind ihre laufende Aktualisierung, die Nachvollziehbarkeit der zugrunde liegenden Annahmen sowie die konsequente Verknüpfung von Planung, Umsetzung und Monitoring. „Früher hätte man bei Aktualität, Abweichungen oder Dokumentation teilweise großzügiger entschieden – heute würde ich jedem empfehlen, hier sehr konsequent zu sein, weil sich die rechtlichen Rahmenbedingungen und auch die Streitkultur deutlich verändert haben und die Risiken in keinem Verhältnis zu vermeintlichen Vereinfachungen stehen“, so W&P Partner Volker Riedel.
 
Fazit: Die Anforderungen verschieben sich klar von der formalen Erstellung hin zur belastbaren Steuerung im laufenden Sanierungsprozess – mit entsprechend steigenden Anforderungen an die inhaltliche Tiefe und operative Anschlussfähigkeit von Sanierungskonzepten.

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Executive Dialog: Praxisleitfaden Sanierungsgutachten: Fortbestehensprognose, Dokumentation und Monitoring

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