Erbschaft und schenkungssteuerliche Fragestellungen prägen Sanierungssituationen häufiger, als es auf den ersten Blick erscheint. Halte und Behaltensfristen, Verschonungsregelungen sowie komplexe Gesellschafterstrukturen können Restrukturierungsoptionen erheblich einschränken und Transaktionen in der Krise verzögern oder verhindern. Der Executive Dialog von Wieselhuber & Partner (W&P) in Kooperation mit POELLATH widmete sich der Frage, wie steuerliche Rahmenbedingungen Sanierungen beeinflussen – und welche Weichen bereits in der Nachfolgeplanung gestellt werden sollten, um spätere Handlungsspielräume nicht unnötig zu verengen.
Zum Auftakt machte Volker Riedel, Managing Partner bei W&P, deutlich: Steuerliche Effekte werden in Sanierungskonzepten häufig unterschätzt und zeigen sich erst in der Krise mit voller Wirkung. Zugleich betonte er die Notwendigkeit, Gestaltungsoptionen vorausschauend im Zusammenspiel von Nachfolge, Finanzierung und Restrukturierung zu betrachten: „Wir sehen in Sanierungskonzepten immer wieder Fragestellungen, die am Ende das gesamte Konzept infrage stellen, wenn steuerliche Effekte nicht frühzeitig mitgedacht werden.“
Dr. Jan Eckhard Wegener, Rechtsanwalt und Steuerberater, sowie Tobias Jäger, Partner bei POELLATH, beleuchteten die erbschaft und schenkungssteuerlichen Leitplanken der Unternehmensnachfolge und deren Relevanz für Sanierungssituationen. Deutlich wurde, dass steuerliche Verschonungsregeln und daran geknüpfte Behaltens und Lohnsummenfristen den Handlungsspielraum in der Krise erheblich einschränken können. Bestimmte Sanierungs und Transaktionsmaßnahmen sind steuerlich nicht unkritisch und können zu Nachversteuerungen oder faktischen Blockaden führen, abhängig von Rechtsform, Struktur und zeitlicher Abfolge. Damit rückt die frühzeitige Berücksichtigung steuerlicher Effekte bereits bei der Nachfolgegestaltung als zentraler Erfolgsfaktor für spätere Sanierungen in den Fokus.
W&P Partner Matthias Müller warf einen Blick aus Sicht der praktischen Sanierungsarbeit auf das Thema. Er machte deutlich, dass erbschaft und schenkungssteuerliche Effekte in Restrukturierungen kein Randthema sind, sondern die Umsetzbarkeit zentraler Maßnahmen unmittelbar beeinflussen können. Gerade Gesellschafterbeiträge, Zustimmungsfragen zu Verkaufslösungen oder tiefgreifende operative Einschnitte seien ohne frühzeitige Einbindung steuerlicher Aspekte häufig blockiert oder verzögert. Müller betonte: „Steuerthemen sind im IDW S6 kein Nebenschauplatz – sie entscheiden oft darüber, ob Maßnahmen umsetzbar sind oder am Gesellschafter scheitern.“
Das abschließende Werkstattgespräch machte deutlich, dass erbschaft und schenkungssteuerliche Vorgaben in Krisensituationen zwar kein flächendeckendes Phänomen darstellen, in den betroffenen Fällen jedoch erhebliche Auswirkungen auf Sanierungsoptionen entfalten können. Insbesondere Zeitdruck, fehlende vorausschauende Strukturen und die starre Stichtagslogik der Besteuerung begrenzen den Handlungsspielraum in der Krise erheblich. Diskutiert wurde zudem, dass die bloße Insolvenzeröffnung steuerlich unschädlich ist, wohl aber die anschließenden Maßnahmen wie Verkäufe oder übertragende Sanierungen. Vor dem Hintergrund der anhängigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde die Notwendigkeit betont, Nachfolge und Sanierungsfragen frühzeitig zusammenzudenken und steuerliche Nebenbedingungen systematisch in Strukturierungs und Sanierungskonzepte zu integrieren.