W&P Kommentar
München, 31.01.2018

Restructuring 4.0: Sanierungsprozess überholt?

Ein Kommentar von Lars Richter, Partner der Dr. Wieselhuber & Partner GmbH

2018 dürfte das Bruttoinlandsprodukt der Bundesrepublik Deutschland erneut um rund 2 Prozent wachsen. In Verbindung mit dem aktuellen Zinsumfeld scheint dies der perfekte Zeitpunkt für Investitionsprojekte in Unternehmen. Doch trotz der erwarteten Kreditzuwächse und steigenden Kosten seit 2016, führt das Zinsumfeld weiterhin zu Kostendruck und Strukturanpassungsbedarf bei Banken und Sparkassen. Dieser Prozess macht gerade auf Grund der geringen Kreditausfallraten der letzten Jahre auch nicht vor Sanierungsbereichen halt. Big Data-Elemente und Abläufe aus der Prozessorientierung werden hier in den Sanierungsprozess integriert - weg von der Einzelfallentscheidung hin zum standardisierten Restructuring 4.0.

Die Konsequenzen dieses Trends? Da auch mittlere einstellige Kreditvolumina prozessorientiert bearbeitet werden sollen, entsteht eine neue Komplexität im Sanierungsprozess. Viele etablierte Spielregeln müssen plötzlich neu erfunden werden. So geht die führende Bank im Engagement beispielsweise nicht mehr automatisch in die (gut) bezahlte Funktion des Poolführers und beansprucht zusätzlichen Umsatz für sich, denn: Die zeitaufwendige Funktion der Poolführung ist nicht mehr mit den Vorgaben zur Prozessorientierung vereinbaren. Findet sich kein anderes Bankhaus für diese Rolle, müssen neue Wege beschritten werden. Externe Player übernehmen das Ruder - was auf Grund vieler offener Fragen zu aufwendigen Abstimmungsprozessen führt. So zum Beispiel…

  • Kann der Poolführer vom Unternehmen treuhänderisch für den Finanziererkreis mandatiert werden?
  • Muss der er von einer Bank mandatiert werden und ist dafür zwingend eine Art „ARGE“ der Banken nötig, damit alle beteiligten Finanzierungspartner gleichberechtigt sind?
  • Ist eine Beschränkung der Haftung des Sicherheitenpoolführers möglich?
  • Rechnet der Extern direkt mit dem Kreditnehmer ab oder erfolgt die Abrechnung über eine Bank - und verursacht doppeltes Umsatzsteueraufkommen?


Es wird klar: Hier ist viel Grundlagenarbeit erforderlich, die einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Zeit ist jedoch vor allem in Sanierungssituationen häufig Mangelware. Muss sich also der Sanierungsprozess per se ändern? Ja! Denn soll die Standardisierung des Sanierungsprozesses konsequent weiterverfolgt werden, ist im formalen Umfeld die Fortführung durch den Verkauf der Forderungen an Distressed Debt Investoren die logische Schlussfolgerung. Und auch wenn der einhergehende Haircut auf die Forderungen schmerzhaft wird: Am Ende wird er Effizienz und Effektivität in der (prozessorientierten) Sanierung steigern - und erst so „4.0“ gerecht werden.
 
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