23.09.2025
In knapp 6 Stunden vermitteln Ihnen Eva Ringelspacher (Mitglied der Geschäftsleitung, Dr. Wieselhuber & Partner GmbH, München) und Dr. Raoul Kreide (RA/Partner, Dipl.-Betriebswirt (BA), GSK Stockmann, Heidelberg) einen hervorragenden Überblick zu Anforderungen – Erstellung – Umsetzung sowie Beraterhaftung.
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung über 6 Zeitstunden, die Sie Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO vorlegen können.
Zudem bescheinigen wir Ihnen die Teilnahme über 6 Zeitstunden, zur Vorlage beim DStV e.V. als Fortbildungsnachweis gemäß § 5 DStV -Fachberaterrichtlinien. Das Fachgebiet für diese Veranstaltung ist Restrukturierung und Unternehmensplanung.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Siehier.
- Sinn und Zweck von Sanierungsgutachten aus Sicht sanierungswilliger Gläubiger
- Anwendungsbereiche
- Wer kann ein wirksames Sanierungsgutachten erstellen?
- Rechtlich notwendiger Inhalt eines Sanierungskonzeptes
- Beraterhaftung bei der Erstellung von Sanierungsgutachten und während der Erstellungsphase er jüngsten Rechtsprechung
- IDW S 6 und Q&A-Liste
- Anforderungen während der Umsetzungsphase
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung über 6 Zeitstunden, die Sie Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO vorlegen können.
Zudem bescheinigen wir Ihnen die Teilnahme über 6 Zeitstunden, zur Vorlage beim DStV e.V. als Fortbildungsnachweis gemäß § 5 DStV -Fachberaterrichtlinien. Das Fachgebiet für diese Veranstaltung ist Restrukturierung und Unternehmensplanung.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Siehier.