Die kritische Prüfung der Aussagen zur Sanierungsfähigkeit der Unternehmen ist eine der Schnittstellen, die für alle Beteiligten einer Sanierung, Restrukturierung oder Refinanzierung von größter Relevanz ist. In der Praxis wirft sie regelmäßig Fragen auf. Entsprechende Antworten darauf gab es für rund 200 Teilnehmer im W&P Executive Dialog in Kooperation mit Norton Rose Fulbright LLP.
Den Einstieg machte Dr. Sylwia Maria Bea, Leiterin der deutschen Restrukturierungspraxis bei Norton Rose Fulbright LLP, mit dem Überblick über eine „neue“ Ermittlungsmethodik der retrograden Feststellung der Zahlungsunfähigkeit nach aktueller BGH-Rechtsprechung, die vor allem Erleichterungen bei der Beweisführung mit sich bringt. W&P Partner Matthias Müller beleuchtete die Erstellung eines betriebswirtschaftlichen Finanzstatus genauer: „Der Finanzstatus ist der zentrale Ankerpunkt zu Beginn eines Projekts. Da er einem klaren Rechenschema folgt, gibt es keinen Raum für emotionale Diskussionen – und erleichtert so die Abstimmung mit den Stakeholdern.“
Der kritische Blick von Dr. Bea auf die praxisrelevante Bedeutung der Verkürzung des Prognosezeitraums bei der Beurteilung der Überschuldung machte deutlich: Die Verkürzung des Prognosezeitraums wird Insolvenzen weder vermeiden noch bringt sie spürbare Entlastung für Unternehmen mit sich. Im Gegenteil: „Die Unsicherheit im Umgang mit der verkürzten Prognosefrist ab September 2023 birgt mehr Risiken, als dass sie Erleichterung bringt“, ist Dr. Bea überzeugt.
Klar ist: Unternehmensorgane müssen stets Fortführungsfähigkeit und -wille dokumentieren, auch wenn valide Planungen nicht zuletzt auf Grund der hohen Volatilität volkswirtschaftlicher Prognosen schwieriger geworden sind. Entsprechend empfiehlt Müller: „Für einen möglichen Eintritt der aufgezeigten Risikofaktoren, müssen alternative Handlungsoptionen mitgedacht und vorbereitet werden.“