Zunehmend sind Finanzierer, Unternehmen und Berater mit Situationen konfrontiert, in denen nicht mehr nur Liquiditätsengpässe zu bewältigen sind, sondern strukturelle Geschäftsmodelle auf dem Prüfstand stehen. Unter welchen Voraussetzungen ist ein Sanierungsgutachten nach IDW S6 heute erforderlich? Welche Anforderungen stellen Banken? Wo sind Abgrenzungen – etwa zum Fortführungskonzept oder zum Independent Business Review – sachgerecht? Diese Fragen standen im Mittelpunkt des digitalen W&P Executive Dialogs in Kooperation mit GSK Stockmann.
W&P Managing Partner Volker Riedel machte einleitend deutlich, dass „die zunehmende Zahl von Distressed-Situationen, die heute in ein Sanierungsgutachten münden, weniger ein temporäres Phänomen als Ausdruck eines strukturellen Wandels in vielen Branchen“ sei. Eva Ringelspacher, Mitglied der Geschäftsleitung bei W&P, betonte entsprechend, dass Banken ihre Maßstäbe in den vergangenen Jahren spürbar geschärft hätten. „Ausgangspunkt ist das Zusammenspiel aus MaRisk, IDW S6 und der fortentwickelten höchstrichterlichen BGH Rechtsprechung. Während neue Kreditvergaben in der Krise regelmäßig ein belastbares Sanierungsgutachten voraussetzen, gibt es bei der Wiedereröffnung eingefrorener Linien oder bei Umwandlung von Kreditarten Graubereiche, die im Einzelfall zu bewerten sind.“ Entscheidend seien eine positive Fortführungsprognose und ein schlüssiges, umsetzbares Sanierungskonzept. Zugleich spielten Themen wie ESG, Cyber-Risiken und Digitalisierung eine zunehmend wichtige Rolle.
Dr. Mechtild-Maria Siebke (LL.M.), Rechtsanwältin und Local Partnerin bei GSK Stockmann, ordnete die Thematik aus Sicht der Immobilienfinanzierung ein und verwies auf die Vielzahl von SPV-Strukturen in Restrukturierung. Sie unterschied zwischen Stillhaltevereinbarungen, Prolongationen und Sanierungskrediten, die jeweils einen unterschiedlichen Dokumentationsbedarf auslösten. Maßgeblich sei eine am Risikogehalt der Maßnahme orientierte, angemessene Dokumentation. Andreas Dimmling, Rechtsanwalt und Partner bei GSK Stockmann, stellte die Schutzfunktion des Sanierungskonzepts für Gläubiger in den Vordergrund. Es diene als „Persilschein“, um Risiken der Sittenwidrigkeit, strafrechtlicher Haftung und Insolvenzanfechtung zu begrenzen.
W&P Partner Christian Groschupp betonte, dass Restrukturierungen im Immobilienbereich regelmäßig in komplexen Finanzierungsstrukturen mit Senior- und Juniortranchen, Intercreditor-Vereinbarungen und Haftungsverbünden stattfinden und häufig Zweckgesellschaften mit Single-Asset-Strukturen betreffen. „Im Immobilienbereich entscheidet am Ende nicht der Umfang der integrierten Planungsrechnung, sondern die Refinanzierungsfähigkeit am Ende des Sanierungszeitraums – und die hängt aktuell stärker denn je von Loan-to-Value, Standortqualität und Marktannahmen ab.“ Entsprechend unterschieden sich die Maßstäbe deutlich von klassischen Unternehmenssanierungen. Während bei Bestandsobjekten die Fortführung und Refinanzierung im Vordergrund stünden, seien Projektentwicklungen regelmäßig auf eine Verwertung des Objekts ausgerichtet.
Die vielfältigen Fragestellungen der Werkstattdiskussion rund um Sanierungsaussagen, Verlängerung von Sanierungskrediten, Fresh Money aus Lieferantenkrediten, Stillhaltevereinbarung, IDW S11, Plausibilitätskontrolle, Prolongation oder eingefrorene Kreditlinien zeigte: Das Thema IDW S6 ist brandaktuell. Entscheidend ist die Zusammenarbeit zwischen Beratern, Juristen und Banken, um im Graubereich zwischen Pflicht und Kür rechtssicher zu agieren.