W&P Kommentar
München, 06.04.2020

Staatliche Kredit- und Bürgschaftshilfen in der Coronakrise - „Knackpunkte“ im Antrags- und Vergabeprozess

von Christian Groschupp, Mitglied der Geschäftsleitung bei Dr. Wieselhuber & Partner
Christian Groschupp
Partner 

Kurzfristig wirksame Maßnahmen wie die Beantragung von Soforthilfezahlungen, Ausgabevermeidung, Verhandlung mit Lieferanten, die Ausnutzung von Kurzarbeitergeld und die Stundung von Steuerzahlungen zur kurzfristigen Liquiditätssicherung sind der erste unabdingbare Schritt zur Bewältigung der Corona-Krise.

Da fast sämtliche Absatz- und Lieferketten aktuell in Mitleidenschaft gezogen sind, kann die Umsetzung von Zahlungsmoratorien mit den Schlüssellieferanten äußerst schwierig sein. Die Zuführung von frischen Kreditmitteln ist folglich für viele Unternehmen die einzige Möglichkeit, um die Durchfinanzierung für die nächsten 12 bis 18 Monate zu sichern. Zur Verbesserung der Kreditvergabe hat die Bundesregierung die Volumina verschiedener Kreditprogramme deutlich erweitert und die Haftungsübernahme des Staates gegenüber den ausreichenden Geschäftsbanken auf bis zu 90% erhöht (KfW Sonderprogramm 2020).

Die Beantragung und Auszahlung der Mittel ist aktuell ausschließlich im „Hausbankverfahren“ möglich. Aus der aktuellen Begleitung von betroffenen Kunden wissen wir, dass diese Mittel nicht bei allen betroffenen Unternehmen rechtzeitig ankommen wird. Die „Knackpunkte“ in Antrags- und Vergabeprozess sind dabei unser Ansicht nach die folgenden:

  • Der oftmals schwerfällige Prozess zur Kreditprüfung der Geschäftsbanken gemäß §18 Kreditwesengesetz (KWG), gilt auch in der Krise.
  • Der Nachweis gemäß der EU-Richtlinien zu Unternehmen in Schwierigkeiten mit Stichtag zum 31.12.2019 ist unabdingbare Voraussetzung für einen Förderantrag.
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung ist ebenso der Nachweis einer positiven Fortführungsprognose plausibel darzulegen.
  • Bei der durch die KfW vorgegebenen Verzinsung von max. 2,12% wird für viele Kredite keine risikoadäquate Verzinsung aus Sicht der Banken möglich sein.
  • Bei bestimmten Ratingklassen ist eine KfW-Förderung nur in Kombination nur bei einer Stellung einer banküblichen Sicherheit von mind. 40% möglich.
  • Die Flut an Anträgen verzögert Bearbeitung bei den Banken und der KfW, zudem gibt es bei einzelnen Kriterien noch Klärungs- und Definitionsbedarf.
  • Angesichts knapper Personalkapazitäten konzentrieren sich die Geschäftsbanken analog zur Krise 2009 auch in der COVID-19 Krise zunächst auf ihre „guten“ Bestandskunden. Bonitäts-schwächere Unternehmen oder Neukunden stehen hinten an.

Die Politik hat vermeintlich auf dieses Dilemma reagiert und den KfW-Schnellkredit auf den Weg gebracht (100-prozentige Haftungsfreistellung, keine Risikoprüfung), aber leider begrenzt auf ein Kreditvolumen von max. 800.000 EUR.

Programme auf Landesebene können in einzelnen Fällen eine sinnvolle Alternative zur KfW sein, insbesondere wenn das Argument der Sicherung von Arbeitsplätzen im jeweiligen Bundesland herangezogen werden kann.

Doch: Auch hier muss zunächst der „Engpass“ Hausbank überwunden werden. Sollte sich der Prozess mit der eigenen Hausbank als zu schwerfällig erweisen, gibt es alternative Finanzierungsquellen werden, wie z.B. Asset-Finanzierer, Kreditfonds oder auch risikoaffinere Geschäftsbanken. Eine externe Unterstützung kann dabei mit Netzwerken und einem guten Ruf die Umsetzungschancen erhöhen.

Parallel zur Antragstellung staatlicher Förderkredite können alternative Instrumente zur Krisenüberwindung geprüft werden, beispielsweise über einen sog. Dual-Track-Ansatz (staatlicher Schutzschild vs. Schutzschirm in Eigenverwaltung). Angesichts der aktuellen Dynamik gilt aber auch: mittelfristig notwendige Schritte zur Krisenbewältigung im Auge behalten! Neben der kurzfristigen Sicherung von Liquidität und Durchfinanzierung sichert nur eine schnelle Redimensionierung bzw. Transformation die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen.

Dazu auch der aktuelle Artikel von Dr. Volkhard Emmrich „Krisenbewältigung in Zeiten von Corona: Schritt für Schritt!“ (verlinkt);

Die folgende Präsentation zeigt zentralen Informationen und Arbeitshilfen auf dem Weg zu einer erfolgreichen Beantragung staatlicher Hilfsprogramme.
 
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